:Neuigkeiten: („Logbuch“)

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An dieser Stelle findet ihr gesammelte aktuelle und relevante Neuigkeiten sowie subjektive Einschätzungen des aktuellen Zeitgeschehens.

Einige Nachrichten befinden sich parallel[1] auf meiner gesellschaftspolitischen / zivilgesellschaftlichen Seite MutbürgerDokus.

NSA Spy-Team
Linux-Praktiker/Mutbürgerdokus auf Stippvisite beim „NSA Spy-Team“ ;-) (Foto: DFG-VK NRW[2])

  1. 2016/12/27: Nach dem Anschlag von Berlin[57] fordern Bürger und Kommunen offenbar mehr Videoüberwachung[58]. Läuft doch super die Gehirnwäsche! Ich kenne ja nicht die exakten Fragen der gemachten Umfrage, würde aber zu mehr Differenziertheit raten. Für begrüssenswert halte ich an neuralgischen Punkten eine stärkere Polizeipräsenz. Und zwar ausschließlich von gut ausgebildeten und angemessen bezahlten Polizisten (damit diese nicht korrumpierbar sind), aber keinesfalls diese immer wieder unangenehm auffallenden, sehr fragwürdigen „Prügelbullen“, die mehr schaden als nutzen. Was das Thema Videoüberwachung[59] betrifft, halte ich dies für ein Feigenblatt mit nur bedingt präventiver Wirkung. Jahrelang wurde der Polizeiapparat kaputt gespart und die viel günstigere Videoüberwachung (die zudem ausschließlich privatwirtschaftlichen Nutzen hat) soll es nun richten. So wird es uns seit Jahren ohne stichhaltigen Beweis einer Wirksamkeit verkauft. Wahr ist, dass Videoüberwachung möglicherweise zu einer erhöhten Verbrechensaufklärung führen kann. Aber wirklich kriminelle, „terroristische“ Elemente wird dies nicht von ihrem Vorhaben abbringen. Schlimmer noch: mit einer übertriebenen medialen Aufmerksamkeit gibt man diesen Verwirrten ein ideales Feld zur globalen Verbreitung ihres schändlichen Tuns. So wird Terrorismus noch zur Reality Show[60]! Im Gegensatz zu den in den letzten Jahren systematisch abgebauten Polizeistellen können Videokameras zwar dokumentieren, aber eben weder eingreifen noch Menschenleben retten. Zudem wirft Videoüberwachung immer noch datenschutzrechtliche Fragen auf, die gerade im Kontext der „Big Data“[61]-Diskussion äusserst relevant sind. Und letzendlich zahlen Videokameras im Gegensatz zu ordentlich angestellten und bezahlten Polizisten auch keine Steuern!
  2. 2016/12/26: Der „Club Der Unbelehrbaren“ zeigt sich sichtlich unbeeindruckt vom Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung[45] und fantasiert eine angebliche Rechtskonformität herbei. Er bezieht sich dabei auf das gerade passende aktuelle Attentat von Berlin, verschweigt dabei aber, dass dessen Verhinderung trotz vorheriger eindeutiger Warnungen[46] scheiterte. Der Staat also, der uns Bürger „gegen den Terror“ rundum überwachen will, es dabei aber nicht schafft, Gefährder trotz konkreter Hinweise aus dem Weg zu schaffen, will uns also erzählen, dass solche Greueltaten mit Vorratsdatenspeicherung zu verhindern wären – was erst mal nichts als eine ziemlich krude Behauptung ist, für deren Beleg es bis heute keine ernsthafte Studie gibt.
    Was den ach so hoch gehaltenen Richtervorbehalt betrifft, hat ZEIT ONLINE mal einen Bericht aus der Praxis[47] publiziert: Kein Richter wird unter dem heute üblichen Zeitdruck riskieren, sich später dem Vorwurf eines Fehlurteils auszusetzen. Daher werden Überwachungsanträge grundsätzlich durchgewunken. (Die Unschuld des „Gefährders“ Verdächtigten kann ja später nachgewiesen werden.)
    Im übrigen geht es hier doch um Prävention statt nur um Aufklärung. Denn Aufklärung macht Tote nicht wieder lebendig, was übrigens auch gegen den derzeitigen Hype der Videoüberwachung spricht! Zumal sich Selbstmord-Attentäter ganz bestimmt nicht durch Videoüberwachung aufhalten lassen. Soll dies nun also unter dem Deckmantel der „Terrorismusverhinderung“ zu einer Vollüberwachung des Internets im Stile einer NSA mutieren? Das erst kürzlich gegen großen Widerstand durchgedrückte „Geheimdienstschnüffellegalisierungsgesetz“[31] macht dies ziemlich wahrscheinlich.
    Auch frage ich mich, wie die „Ausnahme von Berufsgruppen“ in der Praxis vonstatten gehen soll: Entweder werden Adresslisten (sog. „white lists“[48]) vorbehalten oder es wird in die Inhalte der (vollständigen) Kommunikation geschaut[49], was juristische Fragen aufwerfen dürfte. Zumal sich dann die Frage stellt, ob die Kommunikation der „ausgenommenen Berufsgruppen“ nur in einer Richtung nicht überwacht werden soll. Wie soll dann (nicht) überwacht werden, wenn die Kommunikation über drei Adressaten geht, die sich vielleicht noch gegenseitig zitieren? Und was ist, wenn beispielsweise ein Rechtsanwalt oder Pfarrer mit dem Ausland kommuniziert? Und wie stellt man eigentlich zweifelsfrei fest, dass die Kommunikation einer belauschten Person mit dem Ausland erfolgte? Diese zweifelsfreie Identifizierung ist nämlich technisch gar nicht so einfach möglich, wie gerne behauptet wird. Und vor allem nicht, ohne in die Inhalte der Kommunikation zu sehen, was uns ja immer versprochen wird, dass dies niemals geschehen würde. Denn „lesen“ kann die Kommunikation nur ein Mensch oder eine Maschine (Stichwort: „NSA-Selektorenliste“[50, 51]). Dies würde dann Überwachungssoftware zur Person machen, ähnlich einer „juristischen Person“[52] im Geschäftswesen oder der derzeit gerade massiv entwickelten Steuerungssoftware für Autos, die ja quasi „menschliche Rechte und Pflichten“ bekommt! Würde man „Schnüffelsoftware“ nun also Menschenrechte zugestehen, würde das neue juristische Anforderungen aufwerfen.
    Und wie geht man damit um, wenn besagter Richter nebenbei noch Privatkommunikation betreibt und dabei vielleicht Andeutungen bzgl. seiner beruflichen Tätigkeit macht? Oder wie überwacht man die Kommunikation multinationaler Konzerne, ohne dabei deren berechtigte geschäftliche Interessen und Betriebsgeheimnisse zu verletzen? Oder Amts-/Berufsgeheimnisträger[53] die zwar (potentiell) straffällig geworden, aber noch nicht verurteilt wurden, und daher ihren Beruf (noch) weiter ausüben dürfen?
    Außerdem wirft die Schaffung eines solchen personenbezogenen Datenbergs datenschutzrechtliche Fragen auf, die in Zeiten der Verhökerung von Adressen und Personenprofilen durch privatwirtschaftliche Unternehmen (die der Staat aus Kostengründen sicher in Anspruch nehmen würde) nicht ganz unbegründet sind.
    Generell ist die Pauschalkriminalisierung von 82 Millionen zumeist friedlicher Bürger wohl wenig geeignet zur Klärung der Sicherheitsfrage. Denn die juristische Schaffung einer „digitalen Erbsünde“[54] („Du bist online. Also bist du schuldig!“) sollte wohl jeder ausserhalb der Fraktion der „Internetausdrucker“[55] als konträr zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit[56] stehend empfinden. Zumal immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Spruch „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten!“ nun von Goebbels geäußert wurde oder nicht. Unabhängig davon zeigt diese Denkweise für mein Empfinden eine grundlegend rückwärtsgewandte und menschenverachtende Ideologie, die ich als höchst unpassend empfinde für ein System, welches Demokratie und Meinungsfreiheit auf seine Wimpel schreibt! Wenn marodierende Schwachköpfe es schaffen unsere politische Führungselite in einen derartigen Zustand geistiger Verwirrung zu versetzen, dann haben sie in der Tat gewonnen. Dieser hohe Grad der „Unbelehrbarkeit“ ist dann wohl die „(digitale) Erbsünde“!

    Übrigens: Frohe Weihnachten!
  3. 2016/12/26: Bei der derzeitigen Debatte um sog. „Fake News“ plädiert das Innenministerium scheinbar für ein Abwehrzentrum[38]. Damit käme dann ein weiterer Teilschritt in der Materialisierung einer Welt nach dem Vorbild von „1984“[39]. D.h.: Endlich bekommen wir ein „Ministerium für Wahrheit“. (Dabei wäre dies noch nicht einmal nötig, da wir ein solches doch schon in Form der überflüssigen allgegenwärtigen Vier Buchstaben-Gazette haben.) Da fehlt dann nur noch die Einführung von „Neusprech“[40] („Das wird man doch mal sagen dürfen?!“). Ich hätte dazu noch einen Vorschlag: Unser allseits geschätzter „Terror-Thomas“[41] wäre doch prädestiniert für die Rolle des „Großen Bruders“[42]. Und „Gutti“ könnte den „O'Brien“[43] spielen. Und Frauke Petry die „Julia“[44]. Welch ein Traumpaar! :-)
    Darüber hinaus würde mich interessieren, ob dieses „Ministerium für Wahrheit“ auch für Politiker zuständig wäre, wenn sie uns mal wieder belügen. Aber viel wahrscheinlicher ist es so, wie Franz Müntefering sagte: „Es ist unfair, Politiker an ihren Wahlversprechen zu messen.“
  4. 2016/11/23: Angela „Bundes-Mutti“ Merkel hat mal wieder eine „bahnbrechende“ Rede (Ausschnitt[14], gesamte Ansprache[15]) auf dem „10. Nationalen IT-Gipfel“[16, 17, 18] gehalten. Ganz in Tradition der üblichen Absichtserklärungen skizzierte sie das Bild einer digitalen Zukunft Deutschlands. Folgend dem unbelegten Mantra, dass nur stete Aushöhlung des Datenschutzes sowie Missachtung des seit 1971 diskutierten und 1983 vom Bundesverfassungsgericht[19, 20] anerkannten Recht auf informationelle Selbstbestimmung[21], mitsamt dem seit 1997 im Telemediengesetz verankerten Gebot der Datensparsamkeit[22] sprach sie davon, all diese über Jahrzehnte mühevoll errungenen (Grund-)Rechte von Datenschutz und Privatautonomie zugunsten der Interessen all der Datenkraken und Raffgeier, von denen die größten noch nicht einmal ordentlich Steuern abführen, zu opfern. Dieselbe Regierung, die aufgrund der immer und immer wiederholten, aber trotzdem unwahren Behauptung, dass Google durch ihren News-Bereich[23, 24] Werbegelder einnehmen würde, das bereits im Vorfeld stark kritisierte „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“[25] unter dem Deckmantel hiesige Presseorgane vor diesem privatwirtschaftlichen Vorzeige-Monopolisten schützen zu müssen, eingeführte juristische Konstrukt (welches dann genau die vorhergesagte Bauchlandung[26] produzierte, was den Gesetzgeber nicht davon abhält, dieses Machwerk nun europaweit einführen zu wollen[27] statt es in die Mottenkiste misslungener Gesetzesentwürfe zu stecken! Dabei hilft bereits ein Zweizeiler in der Serverkonfigurationsdatei robots.txt[28] jenen, die aus irgendwelchen Überlegungen heraus ihre Inhalte NICHT per Suchmaschine auffindbar machen wollen!), will uns nun einreden, dass „ das Prinzip der Datensparsamkeit heute nicht mehr die generelle Leitschnur sein könne für die Entwicklung neuer Produkte.“ Sprich: man will genau jene Grundrechte den wirtschaftlichen Interessen der zuvor kritisierten „Datenkraken“ opfern!
    Wenn ich mir vor Augen führe, dass ein Wirtschaftsminister Chef einer sog. Volkspartei ist, dann würde ich mir wünschen, dass wenigstens die oberste „Volksvertreterin“ eben jene Interessen des Volkes vertritt. Es ist wohl davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der „vertretenen Bürger“ wenig bis gar kein Interesse daran hat, dass ihre privaten und personenbenzogenen Daten privatwirtschaftlich verhökert werden und die Gewinne daraus auch noch größtenteils in irgendwelchen Steueroasen[29] verschwinden, wie uns die „Panama Papers“[30] exemplarisch gezeigt haben. Wie steht es eigentlich um die Demokratie in diesem Land, wenn die Regierung (trotz massiver Kritik) kurz nacheinander Geheimdienstschnüffelei legalisiert[31] und kurz darauf folgend jegliche Privatautonomie privatwirtschaftlichen Interessen zu opfern gedenkt? Wenn wirtschaftliche Interessen nun wichtiger sind als jene des privaten Datenschutzes, dann kann ich nur entgegnen, dass es aufgrund der gesetzlichen Berufsfreiheit[32] keine nachvollziehbare Not gibt, wieso jemand Datenschutzrechte missachtende Tätigkeiten ausführen muss! Solche Interessen sind zwar legitim, haben sich demnach aber hinten an zu stellen – so wie sich jeder brave Mittelständler auch an gesetzliche Auflagen zu halten hat und nicht mal eben die Gesetze zu seinen eigenen Gunsten zusammen lobbyieren kann. Wieso sich die Politik nun zum Büttel der Datenhehlereiindustrie macht, erschließt sich mir nicht!
    Ich habe mal einen „grep“[33] mit dem Suchpattern „daten“ über das Grundgesetz gemacht. Alles was dabei heraus kam, waren zwei Treffer in Artikel 137: „Berufssoldaten“ und „Soldaten“. Das erscheint mir recht bedenklich! Wäre es im Jahre 3 post Snowden[8] in einem Land, welches offiziell Demokratie und Meinungsfreiheit so hoch hält, dass selbst Populisten und Faschisten ungestraft ihre Hetze öffentlich verbreiten können nicht eher angebracht, dass man die erbrachte Vorarbeit unermüdlicher Datenschützer aufgreift und entgegen dem amerika diktierten globalen Trend zur staatlichen Richtschnur erhebt und daraus lokale Märkte entwickelt?
    Beobachtet man nun trotz des etwa 15-jährigen Netzausbau-Geschwafels die Politik der „unheiligen Allianz“ des Mixes aus Staat und Privat des Quasi-Monopolisten[34], der statt endlich mal breitflächig die zukunftsträchtige Glasfaser[35] zu verlegen (und damit lokale Businessmodelle zu ermöglichen) mit der rüchwärts gerichteten Technik des „Vectoring“[36] mit möglichst marginalem Finanzaufwand noch das letzte Bit durch die mittelalterlich anmutenden Kupferader zu quetschen und dabei noch seinen Monopolismus zu festigen versucht (die Aktionäre werden es ihnen danken!), was dazu führt, dass Deutschland auf der Karte der Internetgeschwindigkeit auf Platz 27! rangiert,[37] erscheinen all die Versprechen in einem ganz anderen Licht.
    Wir haben in den letzten Jahren immer wieder über Änderungen des Grundgesetzes diskutiert. Ich als nach wie vor überzeugter Demokrat würde im Kontext des zurecht so hoch gehaltenen Rechts auf diskriminierungsfreie Meinungs- und Informationsfreiheit eine Erweiterung des Grundgesetzes um das Recht auf freien und ungehinderten Internetzugang und Datenautonomie vorschlagen.
  5. 2016/11/18: Russland[5] geht z.Zt. einen interessanten Weg[6] (in ähnlicher Form gefolgt von Ungarn[7]) mit der Vorgabe in zunehmendem Maße freie und quelloffene Software einzusetzen. Unabhängig von einer kontrovers zu führenden politischen Diskussion ist es im Jahre 3 post Snowden[8] – nachdem ausser großem Absichtsgeschwafel nichts passiert ist, was dem Datenschutz dienstbar gewesen wäre – mehr als nachvollziehbar, dass die Russen die Schnauze voll haben von gehintertürter[9] Software mit Liveschaltung ins NSA[10]-HQ. Zumal sie damit die lokale Wirtschaft fördern können, wovon hierzulande zwar dauernd schwadroniert, gleichzeitig aber entsprechende Schritte verhindert oder torpediert[11]. Mit dem gerade unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien durchgepeitschten neuen Schnüffellegalisierungsgesetz BND-Gesetz[12] hat der deutsche Gesetzgeber zudem deutlich gezeigt, wessen Büttel Kind er ist. Wenn ich dann noch imaginiere, wie zukünftig proprietäre Software[13] fernab jeglicher Kontrollmöglichkeit in Waffen oder Autos über Leben und Tod zu entscheiden hat, wird mir schlecht. Es ist wohl mehr als bedenklich, wenn in zunehmendem Maße privatwirtschaftliche Akteure ausserhalb des militärischen Umfelds, dafür aber mit handfesten monetären Interessen, über militärische Fragen entscheiden können. Zumal dies auch noch völlig unkalkulierbare juristische Fragen aufwirft nebst der Frage, wer für die Folgen dieses unkontrollierbaren Tuns finanziell aufkommt. Daher sollte in einer heutigen heterogen-komplexen Welt ausserhalb des privaten Bereichs jegliche proprietäre Software (und Hardware) verboten werden, da wir uns unkontrollierbare Geheimniskrämerei einfach nicht mehr leisten können! Es ist ein Unding, dass marktwirtschaftliche Interessen in zunehmendem Maße oberhalb von Leben und Tod angesiedelt sind. Es gibt Dinge, da sind uns die „bösen“ Russen einfach vorraus ...
  6. 2016/01/01: Stasi 3.0 oder Man kann es ja noch mal versuchen!
    Nachdem der „Club Der Unbelehrbaren“ mitsamt seinen „spezialdemokratischen Umfallerfreunden“ im 1. Versuch unter dem Deckmantel der Sicherheit (ein bis heute nicht definierter Begriff!) seine feuchten Überwachungsträume in ein Gesetz zu gießen, dank des großen Widerstandes durch die ein Gewissen besitzende Zivilgesellschaft die prognostizierte Bruchlandung erlitt, versuchen sie es wortgewaschen („Höchstspeicherdauer“) erneut. Es darf wieder geklatscht geklagt werden! Weitere Informationen zur nächsten Iteration staatlicher Volksverdummung sowie Möglichkeiten sich gegen diesen erneuten Versuch, den zervertretenen Bürger zu entmachten, zu wehren, gibt's u.a. bei Digitalcourage e.V.[3] und Netzpolitik.orG[4]. Gleichzeitig wird direkt noch ein Paragraph im Strafgesetzbuch dazu gedichtet, um sich zukünftig der ungeliebten Whisteblower zu entledigen, die ja z.B. Schweinereien von Staat und/oder Wirtschafts-Monopolisten/Lobbyisten herauströten könnten, was in einer lupenreinen Demokratur natürlich gar nicht erwünscht ist ...